Rechtsprechung
VG Augsburg, 04.07.2012 - Au 3 K 12.573 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Stilllegungsanordnung; fehlender Versicherungsschutz für ein Kraftfahrzeug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 22.10.1992 - 3 C 2.90
Zulassungsstelle; Haftung
Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2012 - Au 3 K 12.573
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vom 22.10.1992 3 C 2/90, ) muss die Zulassungsstelle unverzüglich nach Eingang der Mitteilung eines Versicherers über die Beendigung des Versicherungsschutzes Maßnahmen zur Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs ergreifen und nicht verpflichtet, vorher bei Versicherung oder Halter rückzufragen.Kostenrechtlicher Veranlasser einer Maßnahme ist nicht nur, wer die Amtshandlung willentlich herbeiführt, sondern auch derjenige in dessen Pflichtenkreis sie erfolgt (vgl. z.B. BVerwG vom 22.10.1992, a.a.O.; BayVGH vom 07.01.2008 11 C 07.3164; ).
- FG Hamburg, 19.04.2011 - 3 K 6/11
Geltung des deutschen Verfassungs-, Verfahrens- und Steuerrechts
Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2012 - Au 3 K 12.573
Denn ein Staat "Germanitien" oder ein "indigenes Volk" der "Germaniten" existiert nicht (vgl. FG Hamburg vom 19.4.2011 3 K 6/11, ); hierbei handelt es sich reine Phantasieprodukte. - VGH Bayern, 31.07.2008 - 11 ZB 08.188
Zulässigkeit einer gegen den erledigten Teil des Ausgangsverwaltungsakts …
Auszug aus VG Augsburg, 04.07.2012 - Au 3 K 12.573
Maßgeblich ist insoweit die zuletzt eingegangene Versicherungsbestätigung, wobei die Behörde keine Nachforschungspflicht trifft (vgl. z.B. BayVGH vom 31.7.2008 11 ZB 08.188, ). - VGH Bayern, 07.01.2008 - 11 C 07.3164
Erledigung der Aufforderung, ein Fahrzeug stilllegen zu lassen; Erledigung der …
- FG Hamburg, 20.05.2014 - 3 K 94/14
Deutsches Besteuerungsrecht: Behauptung der Zugehörigkeit zum Staat "Germanitien"
Gegen die Besteuerung kann keine Zugehörigkeit zu einem Staat "Germanitien" eingewandt werden; dabei handelt es sich mangels eines Staatsvolks "Germaniten" sowie mangels Staatsgebiet und Staatsmacht um ein Phantasiegebilde einer sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtenden und daher gemäß § 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 VereinsG zu verbietenden Vereinigung (Anschluss an FG Hamburg, Zwischenurteil vom 19.04.2011 3 K 6/11, EFG 2011, 2189, DStRE 2012, 638; VG Augsburg, Urteil vom 04.07.2012 Au 3 K 12.573, BeckRS, Juris).Vielmehr handelt es sich bei dem Zusammenschluss der auf den Faxschreiben unterzeichnenden Personen um eine sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtende und daher - falls noch nicht geschehen - gemäß § 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 VereinsG mit den Wirkungen des § 85 StGB zu verbietende Vereinigung, die sich auf ein Phantasiegebilde beruft (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 04.07.2012 Au 3 K 12.573, BeckRS, Juris).